Die Vorschriften über die Handelsschifffahrt sind in Kraft, und die Anweisungen in Abschnitt 8 des Verhaltenskodex für sicheres Arbeiten für Seeleute-Kaufleute von 1991 lauten wie folgt.
Der Zugang zum Ufer oder zu einem anderen Schiff muss sicher sein, in einer unmittelbaren Position platziert, ordnungsgemäß installiert oder eingesetzt, sicher zu benutzen, bei Bedarf angepasst und ausreichend beleuchtet. Jede Person, die das Schiff betritt oder verlässt, soll den gewährten Zugang benutzen. Darüber hinaus muss er über einem genehmigten Laufsteg liegen, der der entsprechenden Vorschrift oder einem gleichwertigen Standard entspricht, und mit geeigneten Barrieren über seine gesamte Länge ausgestattet sein. Wenn eine Leiter bereitgestellt wird, muss sie dem Schiffbauindustriestandard oder ähnlichem entsprechen und ordnungsgemäß und sicher befestigt sein. Die Leiter sollte mit äußerster Vorsicht in einem Winkel von mehr als 30 Grad zur Horizontalen verwendet werden.
Strickleitern dürfen nur für den Zugang zwischen Schiffen und Booten mit deutlich unterschiedlichen Bordhöhen verwendet werden und wo sicherere Zugangsmittel nicht möglich sind. Bei Verwendung muss die Strickleiter wirksam am Schiff befestigt sein und rutschfeste Auflager von mindestens 400 mm x 115 mm haben, gleichmäßig in Abständen von 310 +/- 5 mm angeordnet. Wenn die Lotsenleiter länger als 1,5 m ist, muss sie mit Spreizern von mindestens 1,8 m Länge ausgestattet sein. Der unterste Spreizer sollte auf der fünften Stufe von unten sein, und der Abstand zwischen den Spreizern sollte neun Stufen nicht überschreiten. Leitern müssen so gesichert sein, dass sie sich nicht verdrehen, verdrehen oder kippen. Die Auflage für die Strickleiter muss stark genug sein, und die Leiter muss immer entweder vollständig ausgefahren oder vollständig gespannt sein.
Eine tragbare Leiter kann verwendet werden, wo sicherere Zugangsmittel nicht verwendet werden können. Eine solche Leiter muss in einem Winkel von 60 bis 75 Grad zur Horizontalen verwendet werden. Sie muss mindestens einen Meter über den oberen Landeplatz hinausragen, es sei denn, alternative Handgriffe sind vorgesehen. Sie muss ordnungsgemäß gegen Rutschen, Versagen oder seitliche Bewegung geschützt sein und muss einen Abstand von mindestens 150 mm hinter dem Rahmen haben.
Zugangsmittel und Zugänge zu ihnen sollten gut beleuchtet sein.
Wenn die Gefahr besteht, dass eine Person fällt, sollte ein Sicherheitsnetz installiert werden, das die gesamte Länge des Zugangsmittels abdecken sollte.
Ein Rettungsring mit selbstzündendem Licht sowie eine separate schwimmende Leine, die an der Quote befestigt ist, müssen bereit zur Verwendung an Bord des Schiffes am Zugangspunkt bereitgestellt werden.
Falls das innere Ende des Zugangsmittels auf einer Stütze oder Reling ruht, muss darauf geachtet werden, dass die Stütze, Reling oder andere Unterstützung ausreichend stark ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Berücksichtigung von Kapitänsstellen auf Tankern. Jede Lücke zwischen dem Leiterpfosten und dem Zugangsmittel muss bis zu einer Höhe von 1 Meter eingezäunt sein. Der Zugang muss außerhalb der Arbeitsbereiche für den Gütertransport liegen.
Alle Zugangsausrüstungen müssen in gutem Zustand gehalten und während der Nutzung regelmäßig auf Sicherheit überprüft werden.
Wenn der Zugang vom Ufer aus bereitgestellt wird, muss der Kapitän dennoch für sicheren Zugang sorgen.
Der gewährte Zugang, obwohl in einem Trockendock, fällt nicht unter die Bestimmungen der Schiffsregeln.
Wenn die Schiffsbesatzung jedoch aufgefordert wird, einen gefährlichen Zugang zu benutzen, sollte dies sofort zu Vorkehrungen führen, da das Schiff Aufmerksamkeit benötigt.