Die Panama Maritime Authority verlangt von Schiffseignern, dass Beschwerden von Seeleuten an Bord zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers so schnell wie möglich, jedoch innerhalb eines Zeitraums von höchstens dreizehn (13) Tagen ab dem Datum, an dem der Seemann die Angelegenheit erstmals seinem Vorgesetzten oder dem Abteilungsleiter vorgelegt hat, gelöst werden. Um die dreizehn (13) Tage Frist einzuhalten, hat der Schiffseigner einen Zeitplan für die verschiedenen Phasen des Beschwerdeverfahrens aufgestellt, wie unten beschrieben, der für Schiffe unter Panama-Flagge innerhalb der Flotte gilt:
Eine an den Abteilungsleiter oder Vorgesetzten gerichtete Beschwerde soll versucht werden, innerhalb eines Zeitraums von drei (3) Tagen zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers zu lösen.
Wenn der Abteilungsleiter oder aufsichtsführende Offizier die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Seemanns lösen kann, kann der Seemann sie an den Kapitän weiterleiten. Der Kapitän soll sich dann bemühen, die Untersuchung abzuschließen und die Angelegenheit so schnell wie möglich zu lösen.
Wenn der Kapitän jedoch nach einem Zeitraum von fünf (5) Tagen (gerechnet ab dem Datum der ersten Beschwerdeeinreichung) der Meinung ist, dass die Beschwerde wahrscheinlich nicht an Bord gelöst werden kann, soll der Kapitän die Beschwerde an den Flottenpersönalmanager beim Schiffseigner weiterleiten.
Der Flottenpersönalmanager oder sein Beauftragter soll sich bemühen, innerhalb eines Zeitraums von acht (8) Tagen (gerechnet ab Eingang der Beschwerde vom Kapitän) eine Schlichtungsvereinbarung mit dem betreffenden Seemann oder einer von ihm benannten Vertretung zu erzielen.
Sollte der Flottenpersönalmanager die Angelegenheit nicht innerhalb der 8-Tage-Frist lösen können, soll er die Angelegenheit an die Flaggenverwaltung des Schiffes weiterleiten und eng zusammenarbeiten, um innerhalb eines Zeitraums von 22 Tagen eine gegenseitig akzeptable Lösung zu erreichen.
Ein Seemann, der sich entscheidet, seine Beschwerde direkt bei einer externen Behörde einzureichen, kann seine Beschwerde bei einer zuständigen Behörde einreichen, wie z.B. einem Flaggenstaatinspektor, Hafenstaatkontrollinspektor oder dem Vertreter des Technischen Büros von Segumar in einem fremden Land, der die Beschwerde an die Internationalen Technischen Büros von Segumar Panama weiterleitet, die durch die Abteilung für Seearbeit das entsprechende Verfahren durchführt.