Allgemeines
Grund- und Hilfsausrüstung umfasst verschiedene Maschinen von verschiedenen Herstellern. Anleitungen für den ordnungsgemäßen Betrieb von Maschinen und Ausrüstung usw. werden mit jedem Schiff geliefert. Diese Handbücher müssen zusammen mit planmäßigen Wartungssystemen für den zufriedenstellenden Betrieb und die Wartung von Maschinen und Ausrüstung verwendet werden. Dieser Abschnitt bezieht sich auf "Maschinenbetriebsberichte".
Der Hauptzeitplan für das Wartungsprogramm ist vorgesehen für
Klassifikation
Regulatorische Zertifizierung des Unternehmens und das System der kontinuierlichen Maschineninspektion (CMS).
Darüber hinaus unterhält das Unternehmen jedes Schiff gemäß den schriftlichen und festgelegten Anforderungen der Eigner.
Ergänzend dazu werden einzelne technische Positionen unterstützt auf Basis von
Chartern und Stundenplänen, basierend auf den Empfehlungen des Herstellers und Erfahrungswerten. Wartungsaufzeichnungen werden vom Leitenden Ingenieur geführt, und Kopien werden monatlich an die Hauptverwaltung gesendet.
Alarme
Alle Schutz- und Alarmvorrichtungen sollten so oft wie möglich, aber mindestens alle 6 Monate getestet werden. Wenn eine Sicherheitsvorrichtung oder ein Alarm defekt wird, muss der diensthabende Leitende Ingenieur sofort benachrichtigt werden, damit er über die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen entscheiden kann, die vor der Reparatur der Ausrüstung zu treffen sind.
Betrieb von Maschinen in Notfällen
Alle Schiffe müssen die Anweisungen des Herstellers für den Betrieb der Hauptausrüstung unter normalen Betriebsbedingungen strikt befolgen, außer in Notsituationen, die die Sicherheit des Schiffes betreffen. In solchen Fällen sind Einträge in die entsprechenden Logbücher vorzunehmen.