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Karrieren auf See und die Bahamas Maritime Authority

11. März 2025
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Allgemein (524)
Die BMA verlangt, dass Reeder Beschwerden von Seeleuten an Bord zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers innerhalb eines Gesamtzeitraums von 20 Tagen lösen, andernfalls muss die Beschwerde an den Arbeitsdirektor der Flaggenverwaltung weitergeleitet werden. Um die 20-Tage-Frist einzuhalten, hat der Reeder einen Zeitplan für verschiedene Phasen des Beschwerdeverfahrens eingerichtet, wie nachstehend beschrieben und auf Schiffe unter Bahamas-Flagge innerhalb der Flotte anwendbar: Eine an den Abteilungsleiter oder Vorgesetzten gerichtete Beschwerde soll innerhalb von fünf (5) Tagen zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers geklärt werden, Wenn der Leiter der Seefahrtsabteilung oder der aufsichtsführende Offizier die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Seemanns lösen kann, kann der Seemann sie an den Kapitän weiterleiten. Der Kapitän soll dann die Untersuchung abschließen und die Angelegenheit innerhalb von fünf (5) Tagen (gerechnet ab dem Tag, an dem der Kapitän die Beschwerde erhält) zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers lösen. Wenn die Beschwerde im unwahrscheinlichen Fall nach einem Zeitraum von zehn (10) Tagen seit dem Datum der Einreichung nicht an Bord gelöst wurde, soll der Kapitän die Beschwerde an den Flottenperso­nalmanager beim Reeder weiterleiten. Wenn nach zwanzig (20) Tagen keine gütliche Einigung erzielt wird, hat jede Partei weitere 20 Tage Zeit, die Beschwerde an den Arbeitsdirektor weiterzuleiten, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Ein Seemann, der sich entscheidet, seine Beschwerde direkt bei einer externen Behörde einzureichen, muss Folgendes beachten: Wenn er sich entscheidet, seine Beschwerde bei einer externen Behörde einzureichen, die kein BMA-Beamter ist, ist er verpflichtet, der externen Behörde die Kontaktinformationen der Flaggenverwaltung zusammen mit einer Aufforderung zur Übermittlung der Beschwerde an die BMA zu übermitteln. Die externe Behörde hat die Möglichkeit, die Beschwerde dem Reeder zu übermitteln, der dann die Angelegenheit gemäß den Bedingungen des Seemannsarbeitsvertrags zur Zufriedenheit beider Parteien lösen soll. Wenn eine Beschwerde direkt beim Arbeitsdirektor eingereicht wird, kann der Arbeitsdirektor bei Bedarf auch die zuständige Behörde im Herkunftsland des Seemanns einbeziehen.
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