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Cargo Care of Besatzungplanet Seemann Verantwortlichkeiten

11. März 2025
353
Allgemein (524)
ALLGEMEINES "Der Beförderer muss die beförderten Güter ordnungsgemäß und sorgfältig laden, handhaben, stauen, befördern, verwahren, pflegen und löschen." Haager Regeln Artikel III Regel 2 Der Hauptzweck eines Handelsschiffes ist die Beförderung von Ladung. Die Verantwortung des Reeders für die an Bord eines Schiffes beförderte Ladung beginnt, wenn die Güter an Bord des Schiffes geliefert werden, und endet, wenn die Güter im Bestimmungshafen gelandet sind. Der Kapitän und seine Offiziere einschließlich der vollständigen Besatzung müssen alle umsichtigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Güter während der Zeit, in der sie sich in der Obhut des Schiffes befinden, zu schützen, damit sie in demselben Zustand abgeliefert werden können, wie sie empfangen wurden. ÜBERWACHUNG UND VERANTWORTUNG Der Erste Offizier ist gegenüber dem Kapitän direkt verantwortlich für die ordnungsgemäße Handhabung aller Ladung. Er darf von dieser Verantwortung durch keine andere Person entbunden werden. Ein Offizier muss jederzeit an Deck anwesend sein, wenn Ladegeräte aufgeriggt werden, wenn Luken oder Seitenpforten geöffnet oder geschlossen werden und wenn tragbare Schutzgeländer entfernt oder wieder angebracht werden. Der Steuermann muss einen oder mehrere Offiziere, je nach Erforderlichkeit der Umstände, an Deck haben, um die tatsächliche Handhabung der Ladung und der Ladegeräte zu überwachen. Der Kapitän soll sich bemühen, diese Aufgabe bestimmten Offizieren für bestimmte Luken zuzuweisen. Der Erste Offizier wird in Absprache mit dem Kapitän einen Lade- und Stauplan erstellen, dessen Kopien an die Wachhabenden verteilt werden. Er soll ihn zum Nutzen aller Beteiligten im Hafen als stehende Anordnungen und spezifische Anweisungen bezüglich der jeweiligen beförderten Ladung(en) zusammenstellen. Er soll klare Warnungen bezüglich aller gefährlichen Ladungen an Bord aushängen. IMO-Leitlinien Das Ballastieren und die Handhabung von Ballast sind von größter Bedeutung und liegen in der Verantwortung des Ersten Offiziers, der sicherstellen muss, dass alle Ballastverfahren sicher durchgeführt werden. Auf See und wenn es angemessen ist, soll die Ladung vom Ersten Offizier unter Berücksichtigung der Art der Ladung und der inhärenten Gefahren beim Betreten geschlossener Räume sowie der vorherrschenden und vorhergesagten Wetterbedingungen inspiziert werden. Auf See ist jedes Betreten der Laderäume zu welchem Zweck auch immer im Logbuch des Ersten Offiziers unter Angabe der Namen der Personen, die daran teilgenommen haben, und der Art ihrer Arbeit einzutragen.
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