Der Erste Offizier muss sicherstellen, dass jederzeit ausreichend Ladegeräte zur Hand sind, dazu gehören:
(a) Ladebaum, Kräne, Winden, Läufer, Toppdrähte usw. (dies gilt gleichermaßen für Tanker-Hebevorrichtungen).
(b) Anschlagmittel, Netze, Paletten, Snäpperblöcke, Greifer usw.
(c) Für Tanker: Verbindungsstücke, Manifold-Kupplungen, Rohrleitungen, Pumpen usw.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Schiffsausrüstung vor Ankunft im Hafen von Offshore-Arbeitskräften gründlich inspiziert wird und alle Winden, Ladebaum, Kräne, Geräte und alle zugehörigen Ausrüstungen in gutem Betriebszustand sind, wobei alle zugehörigen Sicherheits-/Prüfzertifikate und das Kettenregister auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Sichere Arbeitspraktiken für Ladegeräte sind im Sicherheitshandbuch ausführlich beschrieben, auf das sich alle Beteiligten beziehen müssen. Der Zustand der Ladegeräte muss sorgfältig überwacht werden, und es darf zu keinem Zeitpunkt irgendein Gegenstand zum Laden/Löschen von Ladung verwendet werden, wenn irgendwelche Zweifel an seiner Eignung und Kapazität bestehen. Ausrüstung ist erforderlich.
Jeder Mangel muss sofort gemeldet werden, wo Reparaturen erforderlich sind.
ZERTIFIKATE FÜR LADEAUSRÜSTUNG
Zertifikate über die sichere Arbeitslast (SWL) müssen griffbereit aufbewahrt werden, damit sie jeder Behörde vorgelegt werden können, die sie sehen möchte. Sollte irgendein Ausrüstungsstück an das Schiff geliefert werden, ist es unerlässlich, dass die Originalzertifikate beigefügt sind. Fehlen solche Zertifikate, ist der Erste Offizier verpflichtet, diese Tatsache der Eignergesellschaft mitzuteilen.