HANDZEICHEN
Ein Signalgeber sollte an der Luke stationiert sein, es sei denn, der Kranführer oder Windenmann hat eine klare und ungehinderte Sicht auf die Last. Der Signalgeber soll eine ungehinderte Sicht auf die Last und den Kran-/Windenführer haben.
Erst nachdem er die Bestätigung von den Personen erhalten hat, die die Last handhaben, soll der Signalgeber die Freigabe zum Betrieb des Hebezeugs geben. Bevor ein Signal zum Absenken gegeben wird, sollte der Signalgeber gemäß Besatzungshandbuch die Betroffenen warnen.
Wenn eine Last nach dem Heben nicht richtig hängt, sollte eine Warnung gegeben und die Last zur Anpassung abgesenkt werden.
ZUSÄTZLICHE SICHERHEIT FÜR LADERÄUME USW.
Der Erste Offizier ist auch für die Sicherheit der Arbeitsräume und den Zugang zu ihnen verantwortlich. Besondere Aufmerksamkeit sollte Geländern, Leitern, Beleuchtung usw. gewidmet werden, um Unfälle zu vermeiden.
HEBEZEUGE IM MASCHINENRAUM
Die Deckabteilung soll bei jeder schwierigen oder ungewöhnlichen Takelung in Maschinenräumen helfen und immer die Takelung für schwere Lasten überwachen.
DRAHTSCHLINGEN
Drahtschlingen, Ketten und Stroppen sind vor Gebrauch gründlich zu überprüfen. Defekte Schlingen dürfen nicht verwendet werden. Stellen Sie sicher, dass die jeweilige Schlinge für das zu handhabende Gewicht zugelassen ist.
LOSES GERÄT UND AUSRÜSTUNG
Alle Geräte wie Werkzeuge, Schlingen, Ersatzteile und Blech sind gegen Bewegung bei schwerem Seegang wirksam zu sichern.