Sie sind in den Referenzpublikationen im Detail verfügbar.
Dazu gehören:
Das Besatzungs-Impfzertifikat muss in einem genehmigten Format vorliegen
Änderungen, Streichungen, Löschungen oder Ergänzungen können dazu führen, dass das Zertifikat ungültig wird
Die verwendete Gelbfieberimpfung muss von der Organisation genehmigt sein
Die Impfung sollte in bestimmten Visazentren im Gebiet eines Mitgliedstaates durchgeführt werden.
Passagiere, die in Gelbfieber-endemische Länder reisen (Länder, in denen die Gelbfieberkrankheit vorkommt), müssen Inhaber eines Gelbfieber-ODER Impfzertifikats sein, das von autorisierten und benannten Impfzentren in Indien ausgestellt wurde. Bei Bedarf wird das Zertifikat als "ungültig" betrachtet, wenn es fehlt (Einzelheiten sind im GF-Zertifikat angegeben). Diese Arbeit zur Validierung eines gültigen GF-Zertifikats für solche Passagiere, die zu/durch eines dieser GF-endemischen Länder reisen, wird übrigens von Einwanderungsbeamten durchgeführt. Diejenigen, die kein gültiges Zertifikat oder ein von der WHO aufgelistetes fehlerhaftes Zertifikat haben, werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Tagen ab dem Datum der letzten möglichen Auswirkung der Infektion unter Quarantäne gestellt, laut Einwanderungsbeamten, je nachdem was zuerst eintritt.