Die Vertraulichkeit wahren und keine Arbeitgeberinformationen offenlegen (d.h. alle Informationen, einschließlich aller Dokumente oder mündlichen Informationen, die bekannt sind oder am Arbeitsplatz vorhanden sind, die alle als vertrauliche Informationen betrachtet und hierin bezeichnet werden) und keine vertraulichen Informationen des Arbeitgebers an Personen oder Einrichtungen auf irgendeine Art und Weise offenlegen, und keine vertraulichen Informationen offenlegen oder vom Arbeitsplatz entfernen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers. Ein Mitarbeiter darf vertrauliche Informationen nur an Personen weitergeben, wenn er dazu befugt ist. Darüber hinaus darf der Mitarbeiter vertrauliche Informationen weder schriftlich noch mündlich an Personen oder Einrichtungen weitergeben, noch darf er ohne Genehmigung des Arbeitgebers Fotokopien von Dokumenten anfertigen und muss die erforderliche Genehmigung des Arbeitgebers für solche Aktivitäten einholen, und verpflichtet sich außerdem, den Arbeitgeber über jeden möglichen Fall zu informieren, in dem er von einem Verstoß gegen solche Verpflichtungen und Garantien Kenntnis erlangt, wie er auf See durch andere Mitarbeiter vorkommt, und ferner verpflichtet sich der Mitarbeiter, vertrauliche Informationen (neue Vakanzen für Seeleute), zu denen er Zugang haben könnte und/oder die ihm während seiner Arbeit bekannt werden könnten, vertraulich zu behandeln und nicht mündlich oder schriftlich, direkt oder indirekt an Dritte weiterzugeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kollegen.
- Ohne Kopieren, Aufzeichnen oder Übertragen von Papieren, Berichten, Diagrammen, Daten, Aufzeichnungen, Erklärungen oder Dokumenten, ob sie Teil vertraulicher Informationen sind oder nicht mit der Arbeit zusammenhängen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers, verpflichtet sich der Mitarbeiter ferner, den Arbeitgeber unverzüglich über jeden Verstoß gegen diese Bestimmung durch seine Kollegen, Arbeitskollegen zu informieren, wenn er dies bemerkt.
Offizielle Papiere und Dokumente
- Keine Publikationen, offiziellen Papiere und Dokumente, Briefköpfe oder das offizielle Siegel des Arbeitgebers auf irgendeine Weise verwenden, es sei denn, dies ist ordnungsgemäß schriftlich und nur für offizielle Zwecke genehmigt. Der Mitarbeiter unterzeichnet, druckt oder erstellt keine offiziellen Formulare oder Dokumente und vertritt den Arbeitgeber nicht vor Regierungs- oder offiziellen Stellen oder vor öffentlichen oder privaten Einrichtungen, es sei denn, er hat eine schriftliche Vollmacht vom Arbeitgeber zu seinen Gunsten erhalten. Ferner darf der Mitarbeiter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers (aktuelle Vakanzen für Seeleute) keine öffentlichen Erklärungen gegenüber der Presse oder einer anderen solchen Stelle oder einer anderen Person abgeben und auch keine Dokumente unterzeichnen oder ausführen, die den ersten Teil zu Verpflichtungen verpflichten könnten und/oder auf Rechte des Arbeitgebers in irgendeiner Weise oder Form verzichten oder den Arbeitgeber an Verpflichtungen oder Vereinbarungen binden könnten, und keine Dokumente unterzeichnen oder drucken oder Informationen als solche verteilen oder offenlegen, sich nicht als Vertreter oder bevollmächtigter Vertreter oder in irgendeiner Weise im Namen des Arbeitgebers bei Regierungs- oder offiziellen Stellen oder im öffentlichen oder privaten Sektor darstellen, bewerben oder präsentieren, es sei denn, dies ist durch schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers autorisiert.
— Der Mitarbeiter gewährleistet, dass Bildungszertifikate, Arbeitserfahrungszeugnisse, wissenschaftliche oder berufliche Erfahrung, Arbeitserfahrungszeugnisse, frühere Beschäftigungs- und Arbeitgeberdaten sowie vom Mitarbeiter an den Arbeitgeber bereitgestellte Informationen und Darstellungen wahr, authentisch, zuverlässig und gültig sind, keine Tatsachen verfälschen und keine Fehler oder unklare oder ungenaue Informationen enthalten (neue Vakanzen für Seeleute).
– Erkennt an, dass er/sie die See