Es wird bestätigt, dass die Verantwortung für Brandverhütung und Brandbekämpfung auf im Bau befindlichen Schiffen in der Verantwortung der Werft liegt und auf im Reparatur befindlichen Schiffen in der Verantwortung des Reeders, es sei denn, in beiden Fällen liegt eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung vor.
Wenn sich das Schiff im Trockendock befindet, müssen sich sowohl der Kapitän, Schiffselektriker-Job-Einstellung, als auch der Sicherheitsoffizier des Schiffes davon überzeugen, dass die Brandschutzeinrichtungen der Werft einen akzeptablen Standard haben und dass die Patrouillen wie vereinbart durchgeführt werden. Eine diesbezügliche Notiz mit Einzelheiten über alle Besprechungen zur Erörterung von Brandschutzmaßnahmen und den Anwesenden sollte im offiziellen Logbuch und im Aufzeichnungsbuch des Sicherheitsoffiziers gemacht werden.
Brandbekämpfungsgeräte
Jederzeit sollte eine Wasserversorgung mit ausreichendem Druck sofort an Bord des Schiffes verfügbar sein, entweder in der Feuerlöschleitung des Schiffes oder in Schläuchen, die von anderen Quellen an Bord geführt werden.
Zusätzliche Geräte wie Schlüssel/Adapter für Schlauchkupplungen und Schaumgeräte sollten immer verfügbar sein, und die Bereitstellung von zusätzlichen Geräten, die für das jeweilige Schiff als notwendig erachtet werden, sollte nicht bis zum Ausbruch eines Feuers aufgeschoben werden.
Alle zum Reparieren oder Wiederaufladen entfernten Feuerschutzgeräte sollten sofort durch eine gleiche Anzahl ähnlicher Einheiten ersetzt werden. Die Möglichkeit, dass die Stromversorgung des Schiffes für Branderkennungs- oder Schutzsysteme ausfallen oder unterbrochen werden könnte, muss berücksichtigt werden.
Stabilität
Wenn Brandbekämpfungsmaßnahmen die Stabilität eines Schiffes gefährden und entschieden werden muss, ob die Brandbekämpfung eingestellt werden soll, sollte die Entscheidung des Hafenmeisters oder eines anderen verantwortlichen Beamten der Hafenbehörde nach Rücksprache mit allen interessierten Parteien Vorrang haben. Dies entbindet jedoch den Kapitän oder in seiner Abwesenheit den diensthabenden Offizier nicht davon, der Feuerwehr besondere Umstände zur Kenntnis zu bringen, die die Sicherheit des Schiffes, seine Stabilität oder die Durchführung von Löscharbeiten betreffen.
Zusammenarbeit mit öffentlichen Feuerwehren
Die Schiff-Land-Kommunikation sollte überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie jederzeit den schnellstmöglichen Kontakt mit der Hafen-/öffentlichen Feuerwehr ermöglicht. Alle Beteiligten sollten Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit des Schiffes, seine Stabilität oder die Durchführung von Löscharbeiten zu gewährleisten, und sicherstellen, dass die für ein bestimmtes Schiff verfügbaren Einrichtungen denjenigen bekannt sind, deren Verantwortung es wäre, im Brandfall Alarm zu geben.
Brände und Explosionen infolge von Schweiß- und Schneidarbeiten
Brände, die durch Schweiß- und Schneidarbeiten entstehen, beinhalten oft Funken oder Trümmer, die auf brennbares Material fallen und es entzünden. Eine weitere Ursache ist Wärme, die während des Prozesses entwickelt wird und auf brennbares Material unmittelbar hinter dem Schweiß- oder Schneidpunkt übertragen wird.
Bevor Reparaturen mit dieser Art von Ausrüstung entweder von der Schiffsbesatzung oder einem landgestützten Reparaturtrupp durchgeführt werden, liegt es in der Verantwortung des Schiffes, alle angrenzenden Bereiche und Räume zu überprüfen, bevor eine Heißarbeitsgenehmigung erteilt wird.