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Forms of pollution Vorschrift for dringend hiring Zweiter Ingenieur

11. März 2025
266
Allgemein (524)
ABFALL Die erlaubte Einleitung verschiedener Abfallarten ins Meer ist in der überarbeiteten MARPOL 73/78, Anlage V, IMO Res MEPC.201 (62), die am 1. Januar 2013 in Kraft trat, definiert. Es sollte beachtet werden, dass alle Abfälle einschließlich Kunststoffe, synthetische Seile, Fischfanggeräte, Plastikmüllbeutel, Asche vom Verbrennen, Schlacke, Speiseöl, schwimmende Stauholz-, Auskleidungs- und Verpackungsmaterialien, Papier, Lumpen, Glas, Metall, Flaschen, Geschirr und ähnliche Abfälle nicht ins Meer eingeleitet werden dürfen. (Weitere Einzelheiten siehe Tabelle unter 1.5.7.) Die Reederei hat auch einen Abfallmanagementplan, ein Abfallmanagement-Logbuch und Plakate für alle Schiffe bereitgestellt, und Plakate sind an verschiedenen Stellen in der Unterkunft angebracht. Müllentsorgungsaufzeichnungsbuch In Übereinstimmung mit den MARPOL-Vorschriften werden alle Schiffe mit einem Müll- entsorgungsaufzeichnungsbuch ausgestattet, das die Entsorgung aller Abfälle protokollieren muss, ob auf See oder im Hafen. Das Buch muss auf Verlangen eines autorisierten Gutachters zur Einsichtnahme verfügbar sein. Zusätzliche Exemplare des Buches sind von der Reederei erhältlich. Abfallmanagementplan Die IMO hat die Umsetzung des Abfallmanagementplans mit Wirkung vom 1. Juli 1998 und den überarbeiteten Plan mit Wirkung vom 1. Januar 2013 durchgesetzt. Alle Schiffsbesatzungen müssen den Inhalt des überarbeiteten Abfallmanagementplans einhalten und befolgen, und der Kapitän ist dafür verantwortlich, dies sicherzustellen. VERSCHMUTZUNG Verschmutzungsvorschriften sind jetzt sehr streng. Nichts sollte ohne Erlaubnis des Kapitäns über Bord geworfen werden. ZUSAMMENFASSUNG DER VORSCHRIFTEN FÜR DIE MÜLLENTSORGUNG AUF SEE Der einzige Abfall, der über Bord gegeben werden darf, sind Lebensmittelabfälle, die zerkleinert oder gemahlen wurden und die durch ein Sieb mit Öffnungen von nicht mehr als 25 Millimetern passen würden. Alle anderen Abfälle und nicht zerkleinerte oder gemahlene Lebensmittelabfälle müssen in Säcke verpackt und in geschlossenen Abfallbehältern oder Kompaktcontainern aufbewahrt werden. Beachten Sie, dass Öl, Farbe, Drahttaue oder Metallschrott nicht in diese Behälter gegeben werden dürfen. Der Kapitän, die Offiziere und dringende Einstellungen s
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