Das Schiff wird in der Regel mit einer Liste offener Punkte geliefert, die unsere Vertreter bereits mit der Werft vereinbart haben. Jeder Punkt dieser Liste sollte sorgfältig überprüft und in eine Reparaturliste mit der Bezeichnung „Garantiereparaturen“ eingetragen werden.
Ab dem Tag der Ablieferung sind alle Mängel, Fehlkonstruktionen, Fehlbestände, unfertige Arbeiten, Fehlpassungen usw. fortlaufend in diese Reparaturliste einzutragen. Ein Vergleich mit den Bauspezifikationen ist anzustellen und alle Abweichungen ebenfalls einzutragen. Sobald eine Seite dieser Reparaturliste ausgefüllt ist, ist sie an das Schiffsmanagement zu senden, und weitere Listen sind mit fortlaufenden Seiten- und Positionsnummern fortzuführen.
Die Garantie erstreckt sich üblicherweise auf 12 Monate ab Lieferdatum.
Besichtigungen von Schiffskörper- und Maschinenposten
Jedes Schiff wird mit einer Hauptliste der besichtigungsfähigen Schiffs- und Maschinenposten gemäß den Anforderungen der Klassifikationsgesellschaft, der das Schiff angehört, versehen.
Darüber hinaus werden alle Schiffe mit einer vierteljährlichen Auflistung der Klasse versehen, die Folgendes angibt:-
a) Status aller Zertifikate.
b) Status aller Besichtigungen.
c) Seit der vorherigen Liste angerechnete Besichtigungen.
d) Innerhalb der nächsten 12 Monate fällige Besichtigungspositionen.
e) Überfällige Positionen.
f) Empfehlungen, Klasseauflagen, falls vorhanden.
Es wird bemerkt, dass bei einem kontinuierlichen Zyklus jede Position einmal alle fünf Jahre besichtigt wird und der abgeleitete Zeitplan als Teil des Wartungsprogramms des Schiffes eingebunden wird
Damit das Schiff in der Klasse bleibt, muss vom Kapitän und den Jobs für Leitende Ingenieure sichergestellt werden, dass diese Listen ordnungsgemäß überprüft werden und alle Positionen innerhalb des festgelegten Datums von der Klasse besichtigt werden.
von der angerechnet
Bevor eine Position zur Besichtigung vorgestellt wird, muss das ordnungsgemäße Funktionieren der Ausrüstung überprüft werden, oder wenn Ersatzteile benötigt werden, muss dies rechtzeitig im Voraus sichergestellt werden. Es versteht sich von selbst, dass das Schiffspersonal vollständig zufrieden sein und alle erforderlichen, für die zu besichtigende Position angemessenen Prüfungen vor der Vorstellung durchführen sollte. Das Büro muss über die zur Besichtigung vorgelegten Positionen auf dem Laufenden gehalten werden, und der Kapitän soll in Zusammenarbeit mit den Agenten die notwendigen Vorkehrungen für die Anwesenheit der Gutachter treffen, sofern nicht anders angegeben.
Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus muss bekannt sein, dass die Gebühren für die Anwesenheit des Gutachters von Land zu Land variieren, wofür es ratsam ist, vor der Bestellung eines Gutachters die vorherige Genehmigung des Superintendenten einzuholen. Auch die Vorstellung möglichst vieler Positionen während eines Besuchs des Gutachters gilt als wirtschaftlich sinnvoll.
Nach Abschluss der Besichtigung ist eine Kopie des vom Gutachter ausgestellten Zertifikats/Berichts zu kopieren und per Kurier an das Büro zu senden. Außerdem hat das Schiff das Büro darüber zu informieren, dass die Besichtigung erfolgreich abgeschlossen wurde und ob Klasseauflagen/Empfehlungen erteilt wurden.
Sauberkeit und Erscheinungsbild
Die Notwendigkeit, ein Schiff jederzeit in sauberem Zustand zu halten,
kann nicht genug betont werden. Ein Verlader/Charterer oder Reeder, der ein Schiff besucht, wird sich
eine Meinung über das Schiff und sein Personal auf der Grundlage des durch das Erscheinungsbild des Schiffes erzeugten Eindrucks bilden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass ein hoher Standard an Sauberkeit und Erscheinungsbild aufrechterhalten wird, um das Vertrauen aller Beteiligten aufzubauen.
Der Kapitän muss sicherstellen, dass Gänge, Unterkünfte, Toiletten, Kombüsen, Messräume und andere Innenräume häufig gefegt, geschrubbt und abgespritzt werden. In allen brandgefährdeten Bereichen ist höchste Sauberkeit zu wahren, und ein Hygienebewusstsein sollte vorherrschen.
Die wöchentliche Inspektion des Kapitäns in Abständen von nicht mehr als 7 (sieben) Tagen ist an Bord durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Unterkunft oder Wohnquartiere der Seeleute in einem sicheren, sauberen, hygienischen und anständig bewohnbaren Zustand sind und in gutem Reparaturzustand gehalten werden, um die Sicherheit und Gesundheit aller Seeleute an Bord zu schützen.
Die Inspektion des Kapitäns sollte (aber nicht beschränkt auf) umfassen:
a) Kabinen (einschließlich angeschlossenem Bad & Toilette);
b) Messräume;
c) Pantries;
d) Lebensmittel- und Trinkwasservorräte;
e) Alle Räume und Ausrüstungen zur Lagerung und Handhabung von Lebensmitteln und Trinkwasser;
f) Kombüse und andere Ausrüstung zur Zubereitung und zum Servieren von Mahlzeiten;
g) Trockenvorrätelager;
h) Kühlräume / Gefrierschränke;
i) Kühlschränke;
j) Krankenstation
k) Badezimmer (gemeinsam)
l) Toiletten (öffentlich und gemeinsam)
m) Wäschereien
n) Umkleideräume
o) Gänge / Flure (gemeinsam)
p) Bordfreizeiteinrichtungen / -räume.