Das Wort Auszubildende, auf das in diesen Richtlinien Bezug genommen wird, bezeichnet jeden Seemann, der zum ersten Mal auf ein Handelsschiff gekommen ist oder eine Gesamtseezeit von weniger als 6 Monaten in seiner Abteilung hat. (für Kadetten gilt die anwendbare Seezeit für die gesamte Dauer ihrer Kadettschaft, d.h. bis sie zertifizierte
Offiziere sind)
(Beispiel - Kadetten, Auszubildender Leichtmatrose, Auszubildender Maschinenreiniger, Messejunge usw.)
Dieser Abschnitt enthält Sicherheitsrichtlinien, die zu befolgen sind, wenn Auszubildenden Aufgaben/Arbeiten zugewiesen werden.
– Auszubildende werden nicht als Teil der Besatzung an Bord betrachtet (in Bezug auf das Zeugnis über die
sichere Mindestbesatzung). Sie können bei Schiffsoperationen helfen, um ihre Ausbildung und
Erfahrung zu verbessern, aber sie dürfen keine Defizite in der Besatzungsfähigkeit ausgleichen.
– Auszubildende müssen eine gründliche Bordeinweisungsausbildung gemäß dem Bordausbildungs-
Aufzeichnungsbuch durchlaufen.
– Auszubildende müssen sich mit den Richtlinien und Verfahren des Unternehmens sowie dem Kodex der sicheren
Arbeitspraktiken vertraut machen.
– Auszubildenden müssen Aufgaben/Arbeiten gemäß den in Anhang 1 des
Crew-Handbuchs Jobatsea und dem von ihrer Zertifizierungsbehörde festgelegten Ausbildungsprogramm erwähnten Stellenbeschreibungen zugewiesen werden. (Für
Kadetten ist bei Fehlen eines strukturierten Ausbildungsprogramms Anleitung aus dem ISF-Bord-
TRB oder dem vom Flaggenstaat oder Herkunftsland bereitgestellten TRB zu holen).
– Ihnen können keine selbstständigen Wachdienste zugewiesen werden.
– Ihnen kann keine direkte Verantwortung für kritische Operationen an Bord zugewiesen werden.
– Jeder Auszubildende muss einen ernannten Ausbildungsoffizier/Vorgesetzten haben. TRB-Aufgaben (für Kadetten) und
Leistungen der Auszubildenden müssen durch regelmäßige Tests (schriftlich, mündlich oder praktisch) überprüft werden,
bevor ihre Ausbildungsunterlagen unterzeichnet werden. Vorgesetzte müssen den Abteilungsleitern über die Fortschritte der Auszubildenden berichten.
Abteilungsleiter müssen dem Kapitän/Leitenden Ingenieur über die Fortschritte der Auszubildenden entsprechend berichten.
– Es liegt in der Verantwortung des zugewiesenen Ausbildungsoffiziers sicherzustellen, dass alle Auszubildenden angemessen gekleidet sind
und alle für die ihnen zugewiesenen Aufgaben erforderliche PSA tragen.
– Aufgaben müssen immer unter Aufsicht eines verantwortlichen Offiziers erteilt werden. Es ist zwingend erforderlich, dass jede
an die Auszubildenden delegierte Arbeit rein zum Zweck der Gewinnung praktischer Erfahrung dient.
Der Auszubildende sollte nicht allein gelassen werden, um Aufgaben auszuführen. Auszubildenden dürfen keine Aufgaben gegeben werden, die
ihre persönliche Sicherheit oder die Sicherheit anderer Besatzungsmitglieder oder des Schiffes gefährden könnten.
– Auszubildende sollten nicht übermäßig lange arbeiten oder als „zusätzliches Paar Hände“ eingesetzt werden.