Während des Löschens der Ladung ist die gleiche sorgfältige Überwachung wie beim Laden erforderlich. Alle vom Schiff entfernten Güter müssen im Manifest aufgeführt werden.
Jede Ladung, die bei der Stauung beschädigt aufgefunden wird, sollte sorgfältig zusammen mit Einzelheiten zur Ursache usw. vermerkt werden.
Ladungsschäden und -fehlmengen sind zu erfassen und auf den entsprechenden Formularen zu melden.
BESCHÄDIGTE LADUNG
Beim Laden von Stückgut ist es gute Praxis für den Ersten Offizier, zusammen mit dem Landtally-Schreiber, jeden Tag drei oder vier Rundgänge durch die Landladeschuppen zu machen und die zu ladenden Güter zu inspizieren, um sicherzustellen, dass sie gemäß den Jobatsea-Beobachtungen frei von sichtbaren Schäden sind.
Beschädigte Ladung, die entweder an Land oder an Bord gefunden wird, muss dem Kapitän und dem Ersten Offizier sowie dem Landvorarbeiter unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Unter keinen Umständen darf eine reine Matesquittung für beschädigte Güter ausgestellt werden.
ÜBERBORDWERFEN VON LADUNG
Es ist die Pflicht des Kapitäns, alles Notwendige oder Vernünftige zu tun, um das Schiff und seine Ladung vor Verlust oder Beschädigung zu bewahren. Diese Pflicht gibt ihm die Befugnis, Ladung über Bord zu werfen, wenn dies für die sichere Durchführung der Reise ratsam ist.
Wenn möglich, sollte der Kapitän das Büro kontaktieren, bevor er Ladung über Bord wirft, um Rat zu erhalten. In jedem Fall muss der Kapitän, wenn möglich, ein detailliertes Inventar der über Bord geworfenen Ladung erstellen und alle Schäden vermerken, die das Schiff infolge des Über-Bord-Werfens erlitten hat. Vermerken Sie auch jede Ladung, die durch Wasser beschädigt wurde, das infolge des Über-Bord-Werf-Vorgangs in einen Laderaum eingedrungen ist. im offiziellen aufgezeichnet
Alle diese Einzelheiten, zusammen mit Zeiten, Wetter usw., sollten im offiziellen und Decklogbuch aufgezeichnet werden.
Ein detaillierter Bericht über den Vorfall muss erstellt und so bald wie die Umstände es erlauben an das Büro gesendet werden.
PROTESTVERWAHRUNG
Wenn die Umstände eine Protestverwahrung erfordern, sollte sich der Kapitän an den geltenden Reiseanweisungen orientieren oder, wenn die Anweisungen das besondere Ereignis nicht abdecken, sollte er das Büro um Rat kontaktieren. Ein Protest sollte nicht ohne vorherige Büroautorisierung entweder über die Reiseanweisungen oder nach Bürokonsultation verwahrt werden. Im Allgemeinen und vorausgesetzt, dass das Obige eingehalten wurde, sollte Protest verwahrt werden:
.1 Wann immer der Kapitän Grund zu der Annahme hat, dass schwere Schäden am Schiff oder an der Ladung als Folge von ungewöhnlich schlechtem Wetter entstanden sind.
.2 Wann immer das Schiff ein maritimes Missgeschick wie Strandung, Feuer, Kollision, Explosion usw. erlitten hat.
.3 Wann immer Ladung verloren geht oder übe