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Rechtliche Unterstützung in Häfen für Schiffe und Besatzungsmarkt

11. März 2025
303
Allgemein (524)
Im Falle eines Unfalls muss der Kapitän bei der frühestmöglichen Gelegenheit die Unterstützung der örtlichen Vertreter der P & I-Vereinigung oder ihres Agenten suchen. Der Kapitän kann gedrängt werden, Erklärungen, Berichte und/oder Logbuchauszüge an örtliche Beamte abzugeben. Medieninterviews sollten vermieden werden, da jedes gegebene Interview so bearbeitet werden kann, dass ein anderer Eindruck entsteht als beabsichtigt. Der Kapitän wird die Unterstützung eines Anwalts haben und sollte bestrebt sein, die Abgabe von Informationen an örtliche Beamte zu verzögern, bis professioneller Rat eingeholt wurde. Nach Erhalt des Unfallberichts des Kapitäns werden die Schiffseigner vor Ort Anwälte beauftragen, aber in dringenden Fällen und in Abwesenheit einer P & I-Vertretung kann der Kapitän ohne vorherige Zustimmung der Reederei einen Anwalt mit der Beratung beauftragen. Dies sollte mit Unterstützung der örtlichen Agenten geschehen. Jedes unvermeidliche Interview muss auf den Kapitän beschränkt bleiben, der immer auf Anweisungen der Reederei warten sollte, bevor er ein solches Interview gewährt. Alle anderen Offiziere und Mannschaftsdienstgrade vom Crewmarket sollten gewarnt werden, keinen Aspekt des Unfalls/Unglücks mit Personen von Land zu besprechen. Falls der Kapitän gezwungen ist, einen Bericht oder eine Erklärung an örtliche Behörden abzugeben, muss dieser so kurz und sachlich (bei gleichzeitiger Genauigkeit) wie möglich sein. Es dürfen keine Worte verwendet werden, die eine Haftung eingestehen oder implizieren. Es ist wesentlich, dass kein in einer Fremdsprache verfasstes Dokument unterzeichnet wird, es sei denn, diesem Dokument ist eine beglaubigte Übersetzung beigefügt. Der Kapitän sollte immer versuchen, Kopien solcher Dokumente zu erhalten. 6. Der Kapitän muss persönlich alle Anfragen von Landbehörden bearbeiten. Wenn solche Beamten Schiffsoffiziere oder Mannschaftsmitglieder befragen möchten, muss dies in Anwesenheit des Kapitäns und des Rechtsvertreters der Reederei geschehen. Es ist darauf zu achten, die Umstände nicht durch eine übertriebene Darstellung des Falles des Schiffes zu übertreiben. 7. Der Zweck dieser Regelungen ist es sicherzustellen, dass die bestmögliche Verteidigung geführt wird und dass keine widersprüchlichen Aussagen vom Schiff gemacht werden. Ohne vorherige Genehmigung der Reederei sollten keine Erklärungen an die Medien abgegeben werden
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