Ein Seemann hat in folgenden Fällen das Recht auf Rückkehr in die Heimat:
— Ablauf des Vertrags,
— Kündigung des Vertrags durch den Arbeitgeber,
— Kündigung des Vertrags aufgrund des Gesundheitszustands des Seemanns, Krankheit oder Verletzung, die eine Behandlung außerhalb des Schiffes erfordert, mit Ausnahme von Fällen absichtlicher Verheimlichung der Krankheit durch den Seemann vor seiner Beschäftigung auf dem Schiff,
— Weigerung des Seemanns, in eine Zone mit kriegerischen Auseinandersetzungen oder epidemiologischer Gefahr zu fahren,
— Verlust des Schiffes, Außerdienststellung des Schiffes, Verkauf des Schiffes, Änderung des Registrierungsstaates des Schiffes.
Im Falle der Kündigung des Vertrags aus den in Klausel 6.4 genannten Gründen trägt der Seemann alle Kosten für seine Rückkehr in die Heimat und den Transfer zu einem Ersatzschiff (Marine Traffic).
Der Ort der Rückkehr in die Heimat für die Zwecke dieses Vertrags ist die Stadt Rostow am Don, Russland.
Der Arbeitgeber erstattet dem Seemann die Kosten für die Rückkehr in die Heimat und den Transport von Gepäck mit einem Gesamtgewicht von 25 kg. Die akzeptierte Transportart für Rückkehrzwecke ist Straßen- und Schienenverkehr. Wenn eine Lieferung per Flugzeug erforderlich ist, muss jeder Fall der Kostenerstattung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.