Maschinelle Übersetzung aus englischer Quelle
Der ablösende Mitarbeiter muss gegebenenfalls vom scheidenden Mitarbeiter über Folgendes informiert werden:
Wassertiefe am Liegeplatz, Tiefgang des Schiffes, Zeiten von Hoch- und Niedrigwasser, verwendete Liegeplätze mit besonderer Berücksichtigung der Spannvorrichtungen, Position des Ankers/der Anker, Zustand der Hauptmaschinen und Bereitschaft für Notfalleinsatz.
Alle Arbeiten müssen an Bord des Schiffes durchgeführt werden.
Angezeigte Signale oder Lichter.
Anzahl der Besatzungsmitglieder, die an Bord sein müssen, und Anwesenheit anderer Personen an Bord.
Zustand der Feuerlöschgeräte.
Besondere Hafenvorschriften.
Standposition und Sonderanweisungen des Schiffskontrollteams.
Verfügbare Kommunikationsleitungen.
Andere Umstände, die für die Schiffssicherheit und den Schutz der Umwelt vor Verschmutzung wesentlich sind, Bereitstellung sicherer Zugangsmittel und Beleuchtung.
Der Wachoffizier muss für sich selbst überprüfen:
Festmacherleinen oder Ankerkette sind angemessen.
Entsprechende Signale oder Lichter sind korrekt gesetzt und angezeigt.
Das Schiff ist gut beleuchtet.
Sicherheitsmaßnahmen und Brandschutzvorschriften werden eingehalten.
Er ist sich der Art gefährlicher oder gefährdender Ladung bewusst, die geladen oder gelöscht wird, sowie der entsprechenden Maßnahmen bei Leckage oder Brand.
Bezüglich der Zugangsregeln müssen die beigefügten Zugangshinweise jederzeit befolgt werden.
Die Schiffssicherheit wird gemäß dem Schiffssicherheitsplan überprüft.
ZUGANGSREGELN (Arbeit für Seeleute)
Die Handelsschifffahrtsvorschriften gelten, und die Anleitungen in Kapitel 8 des Codes für sichere Arbeitspraktiken für Handelsseeleute 1991 werden wie folgt angewendet.
Der Zugang zum Land oder zu einem anderen Schiff muss sicher, schnell hergestellt, ordnungsgemäß ausgerüstet oder bereitgestellt, sicher betrieben, bei Bedarf angepasst und ausreichend beleuchtet sein. Jede Person, die an Bord geht oder das Schiff verlässt, ist verpflichtet, den bereitgestellten Zugang zu nutzen. Außerdem muss er sich auf einer zugelassenen Leiter befinden, die den einschlägigen Vorschriften oder gleichwertigen Standards entspricht und über einen geeigneten Schutz auf der gesamten Länge verfügt. Wenn eine Schängelleiter vorgesehen ist, muss sie einem Schiffbauindustriestandard oder Gleichwertigem entsprechen und ordnungsgemäß und sicher befestigt sein. Die Leiter muss mit äußerster Vorsicht in einem Winkel von mehr als 30 Grad zur Horizontalen verwendet werden.
Eine Strickleiter darf nur für den Zugang zwischen Schiffen und Booten mit erheblich unterschiedlichen Freiborden verwendet werden, wenn kein sichereres Zugangsmittel vorhanden ist. Bei Verwendung muss die Strickleiter sicher am Boot befestigt sein und rutschfeste Fußstützen von mindestens 400mm x 115mm in gleichen Abständen von 310±5mm haben.
Wenn die Länge der Lotsenleiter 1,5 m überschreitet, muss sie mit Spreizern von mindestens 1,8 m Länge ausgestattet sein. Der unterste Spreizer muss die fünfte Stufe von unten sein, und der Abstand zwischen den Spreizern sollte neun Stufen nicht überschreiten. Die Stufen müssen so befestigt sein, dass sie sich nicht verdrehen, wenden oder kippen. Die Stütze für eine Strickleiter muss stark genug sein, und die Leiter muss immer entweder vollständig ausgestreckt oder vollständig nach oben ausgestreckt sein (Arbeit für Seeleute).
Eine tragbare Leiter kann verwendet werden, wenn keine sichereren Zugangsmittel vorhanden sind. Eine solche Treppe muss in einem Winkel von 60 bis 75 Grad zur Horizontalen verwendet werden. Sie muss mindestens einen Meter über die obere Landeposition hinausragen, es sei denn, alternative Handstützen sind vorhanden. Sie muss gegen Rutschen, Versagen oder seitliche Bewegung sicher befestigt sein und einen Freiraum von mindestens 150 mm hinter den Sprossen haben.
Zugangsmittel und Zugänge müssen gut beleuchtet sein.
Wenn die Gefahr besteht, dass eine Person fällt, sollte ein Sicherheitsnetz installiert werden, das sich über die gesamte Länge des Zugangsmittels erstreckt.
Ein Rettungsring mit selbstaktivierendem Licht sowie eine separate Schwimmleine, die am Ring befestigt ist, müssen an der Zugangsstelle an Bord des Schiffes einsatzbereit sein.
Wenn das innere Ende des Zugangsgeräts auf einer Reling oder Schanzkleid ruht, muss darauf geachtet werden, dass die Schanzkleid, Reling oder andere Stütze ausreichend stark ist. Jeder Spalt zwischen der Schängelleiter und dem Zugangsmittel muss mit einem Zaun bis zu 1 Meter Höhe umschlossen werden.
Der Zugang muss sich außerhalb der Ladungsarbeitsbereiche befinden.
Alle Zugangsausrüstungen müssen in gutem Zustand gehalten und von Zeit zu Zeit während der Nutzung inspiziert werden, um sicherzustellen, dass die Sicherheit gewährleistet ist.
Wenn der Zugang vom Land bereitgestellt wird, muss der Kapitän dennoch sicherstellen, dass der Zugang sicher zu benutzen ist (Arbeit für Seeleute).
Der Zugang, der im Trockendock gewährt wird, unterliegt nicht den Schiffsvorschriften. Wenn die Schiffsbesatzung jedoch aufgefordert wird, einen unsicheren Zugang zu benutzen, sollte dies sofort zur Kenntnis gebracht werden und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.