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Officer’ shore leave Verfahren as per Schiff Management Besatzungdata Manual

11. März 2025
822
Allgemein (524)
Um den sicheren und effizienten Betrieb des Schiffes jederzeit zu gewährleisten, wenn das Schiff im Hafen liegt, gilt die folgende Richtlinie: – Der Kapitän stellt sicher, dass alle Besatzungsmitglieder die Genehmigung der jeweiligen Abteilungsleiter für Landgang erhalten haben. – Der Kapitän stellt in enger Abstimmung mit den Abteilungsleitern sicher, dass ausreichend Besatzungsmitglieder an Bord bleiben, um alle Notfallsituationen im Hafen zu bewältigen. – Der Kapitän holt die Genehmigung des FPC für ein Boot ein, wo anwendbar. – Der an Land gehende Kapitän muss sicherstellen, dass der Erste Offizier ordnungsgemäß unterwiesen ist und die Verantwortung für das Schiff übernimmt und folglich niemals gleichzeitig an Land ist. – Die Verantwortung des Kapitäns kann nicht an den 2. Offizier oder niedriger delegiert werden. – Der an Land gehende Leitende Ingenieur muss sicherstellen, dass der 2. Ingenieuroffizier ordnungsgemäß unterwiesen ist und die Verantwortung für die Maschinenanlage übernimmt und folglich niemals gleichzeitig an Land ist. Die Verantwortung des Leitenden Ingenieurs kann nicht an den 3. Ingenieuroffizier oder niedriger delegiert werden. – Der Wachoffizier und der wachhabende Ingenieuroffizier sind zu informieren, dass der Kapitän und/oder Leitende Ingenieur an Land ist. – Der Erste Offizier muss jederzeit Zugang zu den Schlüsseln des Medizinschranks des Schiffes haben, wenn der Kapitän an Land ist. Bezugnahme auf Schiffsmanagement-Besatzungsdatenhandbuch In Übereinstimmung mit den besten Tankerpraktiken wird erwartet, dass keines der Bordmanagement-Teammitglieder (Kapitän, E/O, L/I, 2/I und ETO) während der Ladungsoperationen auf einem Tanker an Land geht. Es gibt jedoch Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände wie folgt: – Dem Ersten Offizier kann Landgang gewährt werden, sofern der Kapitän die volle Kontrolle und Verantwortung für die Ladungsoperationen übernimmt. Die Übergabe dieser Verantwortung an den Kapitän ist im Decklogbuch zu protokollieren und im Ladungslogbuch anzugeben. Alle betroffenen Ladungswachhalter müssen über diese Verantwortungsänderung informiert werden. – Dem Zweiten Ingenieur kann Landgang nur gewährt werden, wenn der Kapitän es genehmigt, und dann muss der Leitende Ingenieur die volle Kontrolle und Verantwortung für das Ladungssystem übernehmen. Die Übergabe der Verantwortung an den Leitenden Ingenieur ist im Maschinenlogbuch zu protokollieren und im Ladungslogbuch anzugeben. – Der Wachoffizier und der wachhabende Ingenieuroffizier sind zu informieren, dass der Erste Offizier oder Zweite Ingenieur an Land ist. – Sollte es für den Kapitän oder den Leitenden Ingenieur notwendig sein, an Land zu gehen, bleiben sie verantwortlich für die sichere und reibungslose Fortsetzung der Ladungsoperation.
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