Vorbeugende Wartung und Reparaturwartung, Stellenangebote für Seeleute
Der wachhabende Ingenieur muss mit jedem für die Wartung während der Wache zuständigen Ingenieuroffizier zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die folgenden Ereignisse ordnungsgemäß dokumentiert werden:
Isolierung und Umgehung der zu bearbeitenden Maschinen.
Einrichtung der verbleibenden Anlage für angemessenen und sicheren Betrieb während der Wartungsperiode.
Aufzeichnung im Maschinenraum-Logbuch oder einem anderen geeigneten Dokument über den Betrieb der Ausrüstung und des beteiligten Personals, die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und von wem sie getroffen wurden, zum Nutzen der Entlastung der Ingenieuroffiziere und für Dokumentationszwecke.
Prüfung und Inbetriebnahme, falls erforderlich, von reparierten Maschinen oder Ausrüstungen.
Der wachhabende Ingenieur muss sicherstellen, dass das gesamte Maschinenraumpersonal, das Wartungsarbeiten durchführt, verfügbar ist, um bei der manuellen Bedienung von Maschinen im Falle eines Ausfalls automatischer Geräte zu helfen.
BRÜCKENBENACHRICHTIGUNG
Der wachhabende Ingenieur muss sich bewusst sein, dass Geschwindigkeitsänderungen durch mechanischen Ausfall oder Verlust der Rudersteuerung die Schiffssicherheit und das Leben auf See gefährden können. Die Brücke sollte sofort über bevorstehende Aktivitäten in den Maschinenräumen benachrichtigt werden, die zu einer Verringerung der Schiffsgeschwindigkeit, drohender Steuerung-Ausfall, Abschaltung des Schiffsantriebssystems oder einer Änderung der Stromerzeugung oder ähnlichen Sicherheitsgefährdungen führen könnten. Diese Benachrichtigung sollte, wenn möglich, vor Änderungen erfolgen, um der Brücke maximale Zeit zu geben, Maßnahmen zur Vermeidung möglicher maritimer Verluste zu ergreifen.
Navigation in engen Gewässern (Stellenangebote für Seeleute)
Bei der Fahrt in engen oder überlasteten Gewässern muss der wachhabende Ingenieur sicherstellen, dass alle am Manövrieren des Schiffes beteiligten Mechanismen sofort auf manuellen Betrieb umgestellt werden können. Der wachhabende Ingenieur muss auch sicherstellen, dass ausreichende Reserveleistung für Steuerung und andere Manövrieranforderungen verfügbar ist.
Notsteuerung und -betrieb.
Andere Hilfsgeräte müssen für sofortigen Start bereit sein.
Navigation bei eingeschränkter Sicht
Der wachhabende Ingenieur muss eine konstante Druckluftversorgung für die hörbaren Nebelalarme sicherstellen. Er muss bereit sein, auf alle Befehle von der Brücke zu reagieren und darüber hinaus sicherstellen, dass die für das Manövrieren verwendeten Hilfsmaschinen leicht zugänglich sind.
Benachrichtigung des Leitenden Ingenieurs
Der wachhabende Ingenieur muss den Leitenden Ingenieur sofort in folgenden Fällen benachrichtigen:
Bei Maschinenschäden oder Fehlfunktionen, die seiner Meinung nach den sicheren Betrieb des Schiffes gefährden könnten.
Bei Fehlfunktionen, die seiner Meinung nach zu Schäden oder Ausfällen des Antriebssystems, der Hilfsgeräte oder Steuerungssysteme führen könnten.
In Notfällen oder in Situationen, in denen er unsicher ist, welche Entscheidung oder Maßnahme zu treffen ist. In anderen Fällen, wie in den ständigen Anweisungen des Leitenden Ingenieurs vorgeschrieben.
Ungeachtet der Verpflichtung, den Leitenden Ingenieur unter den oben genannten Umständen zu benachrichtigen, soll der wachhabende Ingenieur darüber hinaus nicht zögern, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Schiffes, seiner Maschinen und der Besatzung zu gewährleisten.
WACHPERSONAL (Stellenangebote für Seeleute)
Der für die Wache verantwortliche Ingenieur muss dem Wachpersonal alle relevanten Anweisungen und Informationen geben, die eine sichere Durchführung der Wache gewährleisten. Routinemäßige Maschinenwartung, die als sekundäre Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung einer sicheren Wache durchgeführt wird, sollte als Teil einer regulären Wache konfiguriert werden.
Elektrische Reparaturen und Wartung
Mechanische, hydraulische, pneumatische oder anwendbare elektronische Geräte im gesamten Schiff müssen mit Wissen des diensthabenden Ingenieurs und des Leitenden Ingenieurs durchgeführt werden. Diese Reparaturen müssen dokumentiert werden.
ANKERWACHE (Stellenangebote für Seeleute)
Wenn das Schiff auf offener Reede oder in anderen praktisch „seegehenden“ Bedingungen vor Anker liegt, muss der wachhabende Ingenieur sicherstellen, dass:
Eine wirksame Wache aufrechterhalten wird.
Regelmäßige Überprüfungen aller in Betrieb befindlichen und in Bereitschaft stehenden Maschinen durchgeführt werden.
Haupt- und Hilfsgeräte gemäß den Anweisungen von der Brücke in Bereitschaft gehalten werden.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vor Schiffsverschmutzung ergriffen werden und die geltenden Verschmutzungsstandards eingehalten werden.
Alle Schadenskontroll- und Feuerlöschsysteme voll einsatzbereit sind.
MASCHINENWACHE IM HAFEN (Stellenangebote für Seeleute)
Dieser Abschnitt gilt für ein Schiff im Dienst in einem Hafen, sicher vertaut oder sicher vor Anker liegend, und betrifft die Anforderungen an den Wachdienst von Ingenieuroffizieren während solcher Zeiträume. Besondere Anforderungen können für spezielle Motortypen, Systeme oder Hilfsgeräte sowie für Schiffe erforderlich sein, die gefährliche, giftige oder brennbare Materialien oder andere besondere Ladungsarten befördern.
Organisation der Wache
Der Leitende Ingenieur jedes Schiffes ist verpflichtet, in Absprache mit dem Kapitän sicherzustellen, dass die Vereinbarungen für die Maschinenwache ausreichend sind, um eine sichere Maschinenwache im Hafen aufrechtzuerhalten. Bei der Entscheidung über die Zusammensetzung der Maschinenwache, die geeignete Maschinenraumbesatzungsmitglieder umfassen kann, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Schiffstyp.
Typ und Zustand der Ausrüstung.
Besondere Betriebsmodi, die durch Wetter, Eis, enge oder flache Gewässer, Notfallbedingungen, Schadensbegrenzung oder Verschmutzungsverhütung vorgegeben sind.
Qualifikationen und Erfahrung der in die Wache einbezogenen Besatzungsmitglieder.
Sicherheit von Leben, Schiff, Ladung, Hafen und Umwelt.
Einhaltung internationaler, nationaler und lokaler Vorschriften.
Unter der Leitung des Leitenden Ingenieurs ist der wachhabende Ingenieur verantwortlich für Inspektion und Prüfung, Verantwortung (Stellenangebote für Seeleute).
Die Zusammensetzung aller Maschinen und Geräte unter seinem Kommando muss nach Bedarf immer ausreichend sein, um den sicheren Betrieb aller Mechanismen im Zusammenhang mit dem Ladungsbetrieb, der Schiffssicherheit, des Hafens und der Umwelt zu gewährleisten.
Einem Ingenieuroffizier auf Wache dürfen keine Aufgaben oder Pflichten zugewiesen werden oder von ihm ausgeführt werden, die seine Aufsichtspflichten in Bezug auf das Maschinensystem des Schiffes beeinträchtigen würden.