Maschinelle Übersetzung aus englischer Quelle
Beobachtung
Die Pflicht des wachhabenden Offiziers ist es, jederzeit eine effektive Wache aufrechtzuerhalten.
Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sollte neben einem wachhabenden Offizier auch ein Ausguck auf der Brücke sein. Während der Tagesstunden darf, wenn die Navigationsumstände es erlauben, dem für die Wache verantwortlichen Offizier Aufgaben außerhalb der Brücke zugewiesen werden, und während dieser Zeiten erfüllt der für die Wache verantwortliche Offizier die Pflichten des Wachoffiziers, aber zu allen solchen Zeiten muss der zugewiesene Wachoffizier leicht verfügbar sein, um zur Brücke gerufen zu werden, wenn der für die Wache verantwortliche Offizier die Dienste eines Wächters benötigt.
Auf Schiffen mit einem separaten Kartenraum darf der wachhabende Offizier bei Bedarf den Kartenraum für kurze Zeit besuchen, um notwendige Navigationsaufgaben zu erfüllen, muss aber zunächst sicherstellen, dass dies sicher ist.
Den Kapitän rufen - ständige Anweisungen und Tagesbefehle
Der Kapitän muss sicherstellen, dass auf der Brücke klare Anweisungen zu Segelverfahren in Form von ständigen Anweisungen und Tagesbefehlen im "Orderbuch des Kapitäns" vorhanden sind. Solche Anweisungen sollten alle besonderen Anforderungen widerspiegeln, die an den Techniker gestellt werden könnten.
Der Kapitän (Startkapitän) muss unter folgenden Umständen gerufen werden:
Wenn eingeschränkte Sicht festgestellt oder vermutet wird.
Wenn es um Verkehr geht.
Bedingungen oder Bewegungen anderer Schiffe verursachen
Wann immer eine wesentliche Änderung eines vorgeplanten Kurses erforderlich ist, außer für notwendige Kollisionsvermeidung.
Wenn Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Kurses auftreten.
Wenn die Erde oder Navigationsmarke nicht gesehen werden kann, oder wenn eine Lotung zur erwarteten Zeit nicht erhalten werden kann.
Wenn eine Boden- oder Navigationsmarke unerwartet erkannt wird oder eine Lotungsänderung auftritt.
Wann immer ein ungewöhnlich großer Kompassfehler vorliegt.
Im Falle eines schweren Maschinenausfalls, Ruderanlagenausfalls oder Ausfalls wichtiger Navigationsausrüstung, die dazu führen könnte, dass das Schiff treibt.
Aufprallsicherheit
Wenn bei widrigen Wetterbedingungen angenommen wird, dass das Schiff oder seine Ladung beschädigt werden könnten, wenn es seinen aktuellen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehält.
Wenn das Schiff auf Navigationsgefahren wie Eis oder Trümmer trifft.
Wenn irgendein Aspekt seiner Pflichten seine ungeteilte Aufmerksamkeit erfordert und er daher nicht in der Lage ist, seinen anderen Pflichten nachzukommen.
Wenn irgendeine Notfall- oder Situation auftritt, bei der er Zweifel hat oder von der er glaubt, dass der Kapitän (Startkapitän) davon wissen muss.
Unbeschadet des Vorstehenden muss der Kapitän klare schriftliche Anweisungen im Orderbuch des Kapitäns geben, wann der Kapitän zusätzlich zum Obigen gerufen werden sollte, und es muss allen klar sein, dass der Kapitän jederzeit verfügbar ist und dass der wachhabende Offizier nicht zögern darf, den Kapitän aufzufordern, auf die Brücke zu kommen, wenn dies für notwendig oder angemessen erachtet wird.