Streitigkeiten, Empfangsbestätigungen und Konnossemente
Güter oder Packstücke, die in unversehrtem Zustand empfangen werden, können nicht in versehrtem Zustand geliefert werden, und da Empfänger erwarten, dass ihre Sendungen in letzterem Zustand geliefert werden, ist es wesentlich, dass beim Laden jederzeit sorgfältige Überwachung auf Packstücke erfolgt, die möglicherweise manipuliert wurden oder zerbrochen, unsachgemäß oder unzureichend geschützt sind: undichte, beschädigte, reparierte oder aufgespießte Fässer; zerrissene oder befleckte Säcke usw.
Packstücke, die zerrissen, stark zerbrochen, undicht oder manipuliert sind, sollten abgelehnt werden. Wenn nach zufriedenstellender Aufarbeitung und gegebenenfalls Öffnung zur Feststellung des Inhalts beschlossen wird, sie zur Verschiffung anzunehmen, sollte die Empfangsbestätigung des Steuermanns stets entsprechend vermerkt sein – eine saubere Quittung sollte nicht erteilt werden, es sei denn, der Zustand des Packstücks ist in jeder Hinsicht identisch mit seinem Gegenstück, gegen das keine Einwendung erhoben wurde.
Es ist darauf zu achten, dass alle Packstücke, für die Quittungen ausgestellt wurden und die aus triftigem Grund zur Aufarbeitung an Land geschickt wurden, zum Schiff zurückgeliefert werden.
Empfangsbestätigungen des Steuermanns
Diese sollten sorgfältig erstellt werden, Markierungen und Nummern aus Tallybüchern kopiert, nicht aus Boot- oder Charternotizen, alle Mengen in Worten und nicht in Ziffern und Einzelheiten abgelehnter Packstücke darauf angegeben werden. Beim Empfang von Leichtern oder Booten sollte die Quittung nicht ausgestellt werden, bis besagte Leichter und Boote durchsucht wurden.
Streitigkeiten sollten sofort untersucht werden, solange eine Nachzählung noch möglich ist. Bei Erster-Offizier-Öltanker-Stellen, wo dies nicht geschehen ist und andere Mittel zur Erzielung einer zufriedenstellenden Lösung nicht verfügbar sind, sollte die strittige Anzahl klar in Worten auf der Quittung angegeben werden – die übereinstimmende Anzahl separat dargestellt, so:
"An Bord empfangen siebzehn Packstücke; drei weitere strittig" und nicht, wie manchmal geschieht, so:
"Empfangen zwanzig Packstücke, drei strittig"
Einfache, klare Ausdrücke sollten stets komplexen und umständlichen Formulierungen vorgezogen werden.
Es sollte bedacht werden, wenn Ladung oder ein Teil davon abgelehnt ("ausgeschlossen") wird, dass der Zweck des Schiffes die Beförderung von Ladung ist und jede übereilte Entscheidung zu ernsthaften finanziellen Verlusten für den Schiffseigner führen kann. Sorgfältige Überwachung der Eignerinteressen ist wesentlich, die Reederei sollte stets konsultiert und der Rat des örtlichen Besichtigers beachtet werden.