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Ruderanlage und Autopilot (Vom Massengutfrachter zum Tanker)

11. März 2025
272
Allgemein (524)
Maschinelle Übersetzung aus englischer Quelle Steuerung - Inspektion, Prüfung und Übung Um ein Versagen des Steuermechanismus und daraus resultierende Schäden zu vermeiden, sind der Kapitän und der Leitende Ingenieur für die Steuerungsanlagen verantwortlich. Tägliche wirksame Prüfung des Steuermechanismus Tägliche Prüfungen sollten vom Deckoffizier und dem Maschineningenieur durchgeführt werden. Eine Aufzeichnung jeder Inspektion, einschließlich der Person, die sie durchgeführt hat, wird im Schiffstagebuch und im Maschinentagebuch eingetragen. Die Betriebsanweisungen für die Ruderanlage müssen von allen Deck- und Maschinenoffizieren sorgfältig studiert werden, damit sie mit dem Betrieb und der Wartung der Anlage und dem Übergang von einem System zum anderen vertraut sind. Der Eigner verlangt vom Kapitän und Leitenden Ingenieur (vom Massengutfrachter bis zum Tanker): * Dass die Ruderanlage unmittelbar vor dem Ablegen von der Werft, dem Hafen oder dem Ankerplatz gründlich von der Brücke aus überprüft wird. * Dass die Ruderanlage während der Wachen häufig überprüft wird und dass auftretende Fehler sofort behoben werden. * Dass gemäß den Absätzen 19-1 und 19-2 von Kapitel V von SOLAS innerhalb von 12 Stunden vor der Abfahrt des Schiffes obligatorische Prüfungen und Übungen durchgeführt werden. Die durchgeführten Prüfungen müssen im Deckstagebuch aufgezeichnet werden. Hinweis: Es wird empfohlen, SOLAS-Notsteuerungstechniken und -übungen durchzuführen, während das Schiff stationär ist, zum Beispiel im Hafen. Diese Prüfung ist einmal alle drei Monate erforderlich und wird in einem Protokoll aufgezeichnet. Autopilot (vom Massengutfrachter bis zum Tanker) Handelsschifffahrtsmitteilung M. 1040 bietet Anleitungen zur "Verwendung des Autopiloten" und Verfahren zur Umstellung auf manuelle Steuerung. Das Gesetzliche Instrument des Vereinigten Königreichs S.I. 1981 NR. 571, dem IMO-Regelungsnummern hinzugefügt wurden, ist unten wiedergegeben. "Verwendung des Autopiloten (Position 19-1)" * Der Kapitän muss sicherstellen, dass der Autopilot, falls vorhanden, nicht in Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen, bei schlechten Sichtverhältnissen oder in anderen gefährlichen Navigationssituationen verwendet wird, es sei denn, die manuelle Steuerung der Schiffsruderanlage ist innerhalb von 30 Sekunden verfügbar. Vor dem Einfahren in Gebiete mit hoher Verkehrsdichte und wann immer die Sicht schlecht ist Wenn dies wahrscheinlich zu Einschränkungen oder einer gefährlichen Navigationssituation führt, sollte der Kapitän, wo praktikabel, dafür sorgen, dass dem wachhabenden Offizier unverzüglich die Dienste eines qualifizierten Rudergängers zur Verfügung stehen, der jederzeit bereit sein sollte, die manuelle Kontrolle zu übernehmen. Umschalten (vom Massengutfrachter bis zum Tanker) vom Autopiloten auf manuelle Steuerung und umgekehrt wird vom wachhabenden Offizier oder unter seiner Aufsicht durchgeführt, und wenn kein solcher Offizier vorhanden ist, dann vom Kapitän. Der Techniker muss sicherstellen, dass der manuelle Steuermechanismus überprüft wird nach kontinuierlicher Verwendung des Autopiloten für 24 Stunden; und * vor dem Einfahren in Gebiete, in denen die Navigation äußerste Vorsicht erfordert.
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