Der Kapitän entscheidet immer, ob gerettet werden soll oder nicht. Für normale Hilfeleistung muss immer ein Festpreis vorher vereinbart werden.
Hinweis: Die Rettung wird akzeptiert, wenn das Tau verbunden ist.
Sofortmaßnahmen
a Zeit- und Positionskorrektur.
b Funkgerät im Standby-Modus halten – aktuelle und aktualisierte Position ist verfügbar.
c Alle ergriffenen Maßnahmen immer im Schiffslogbuch eintragen. Wenn möglich, ein Foto (oder einen Film/Video) machen.
d Wenn die Zeit es erlaubt, immer die Reederei kontaktieren, bevor Schadenshilfe angeordnet wird.
Wenn unmittelbare Gefahr
für das Schiff und/oder die Ladung besteht – muss der Kapitän (dringende Kapitänsstelle)
die Rettung anordnen und die angebotene Hilfe akzeptieren. Dies sollte der Reederei so bald wie möglich gemeldet werden.
◊ Verhandlungen dürfen keine unnötigen Verzögerungen verursachen. Die Bergungsvereinbarung muss in Lloyd's Open Form "No cure, no pay" abgeschlossen werden.
e Bergung kann angeordnet werden über: Bergungsunternehmen, Küstenfunk, Küstenwache, Rettungsbootdienste, Zoll, Schleppunternehmen, örtliche Agenten usw.
f Die Bergungsoperation mit dem Berger vorbereiten. Der Kapitän muss für das beste Ergebnis helfen.
g Wenn die Situation es erfordert: unbedingt andere geeignete Pläne anwenden.