Der Wachoffizier darf die Wache nicht an den abzulösenden Offizier übergeben, wenn er irgendeinen Grund hat anzunehmen, dass dieser offensichtlich nicht in der Lage ist, seine Aufgaben entsprechend wahrzunehmen.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ENTSPRECHENDEN OFFIZIERS
Der ablösende Offizier hat gegebenenfalls zu melden, dass er vom Offizier abgelöst wurde:
➢ Wassertiefe am Liegeplatz, Schiffstiefgang, Hoch- und Niedrigwasserzeit, verwendete Liegeplätze, insbesondere unter Berücksichtigung der Spannmechanismen, Ankerposition(en), Zustand der Hauptmaschinen und Verfügbarkeit für Notfallnutzung.
➢ Alle an Bord des Schiffes durchzuführenden Arbeiten.
➢ Signale oder Lichter
➢ Die Anzahl der Besatzungsmitglieder, die gemäß guter Seejobs-Praxis an Bord erforderlich sind, und die Anwesenheit anderer Personen an Bord.
➢ Zustand der Feuerlöscher.
➢ Alle besonderen Hafenvorschriften.
➢ Ständige und besondere Anweisungen der Schiffsführung.
➢ Verfügbare Kommunikationsleitungen.
➢ Andere für die Sicherheit des Schiffes und den Schutz der Umwelt vor Verschmutzung wichtige Umstände, Bereitstellung sicherer Zugangsmittel und Beleuchtung.
Der ablösende Offizier muss sicherstellen, dass:
o Die Befestigung der Liegeplätze oder der Ankerkette angemessen ist.
o Entsprechende Signale oder Lichter ordnungsgemäß gehisst und angezeigt werden.
o Das Schiff ordnungsgemäß beleuchtet ist.
o Sicherheitsmaßnahmen und Brandschutzvorschriften befolgt werden.
o Er die Art der geladenen oder gelöschten gefährlichen oder unsicheren Ladung kennt und die entsprechenden Maßnahmen, die bei Verschütten oder Brand zu ergreifen sind.
o Unter Bezugnahme auf die Verkehrsregeln die beigefügten Hinweise zum Zugang jederzeit beachtet werden müssen.
o Die Sicherheit des Schiffes gemäß dem Schiffssicherheitsplan überprüft wurde.