Ausfüllanweisungen: Der Kapitän und der Terminalbetreiber müssen gemeinsam die Schiff-Land-Checkliste a & b bei der Arbeit des Ersten Offiziers ausfüllen. Die Sicherheit des Betriebs erfordert, dass alle Fragen mit Ja beantwortet werden. Wenn eine positive Antwort nicht möglich ist, sollte der Grund angegeben und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zwischen Schiff und Terminal vereinbart werden. Wenn die Frage als ungeeignet erachtet wird, sollte ein entsprechender Vermerk hinzugefügt werden.
Bereitstellung von Ladungsinformationen
Obwohl die Gesamtverantwortung beim Kapitän liegen sollte, verlangt der IMDG-Code, dass ihm schriftliche Informationen über die Eigenschaften und den Zustand der Ladung zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortung für die Bereitstellung dieser Informationen liegt beim Versender.
Beförderung gefährlicher Güter
Obwohl der IMDG-Code die strikte Einhaltung beim Laden von Schüttgut empfiehlt, das sich während der Fahrt verschieben oder auslaufen kann, sollte auch berücksichtigt werden, dass es vor Bewegung geschützt ist, sei es aufgrund seines chemischen Inhalts oder seiner inhärent gefährlichen Eigenschaften. Aus diesem Grund sind gemäß Vorschrift 14 der Merchant Shipping Regulations (Dangerous Goods) 1981 solche Güter als Schüttgut zu laden, und der Eigner, sein Bediensteter oder seine Beauftragten sind verpflichtet herauszufinden, ob die spezifischen Güter sicher als Schüttgut transportiert werden können oder nicht. Sorgfältig zu befolgende Empfehlungen sind in "Carriage of Dangerous Goods by Ship" enthalten.