Maschinelle Übersetzung aus englischer Quelle
Die Bohranlage/der Ponton stellt ein Festmachersystem für alle an Versorgungsoperationen beteiligten Schiffe bereit.
Schiffskapitäne müssen sicherstellen, dass das Festmachersystem beim Start und während der gesamten Versorgungszeit jederzeit ausreichend und in gutem Zustand ist.
Jedes Schiff muss sicherstellen, dass mindestens drei Besatzungsmitglieder für Festmacheoperationen eingesetzt werden.
Schiff in der Nähe einer Bohrinsel
Bei der Lieferung oder dem Empfang von Materialien an eine Bohranlage/einen Ponton in flachen Gewässern von 10 Metern Tiefe oder weniger wird eine Ladungsoperationsverordnung im Protokoll des Bohranlagenverlegungstreffens entwickelt, von der eine Kopie an die Bohranlage geliefert wird, um klare Anweisungen für den Bohranlagen-/Versorgungsbesuch zu geben (Arbeit des Schiffskapitäns).
Alle Bohranlagen/Pontons, die Liegeplätze bereitstellen, werden regelmäßig vom Bohranlagenpersonal inspiziert. Bei jedem Schiff, bei dem Mängel an der Festmacheausrüstung festgestellt werden, wird garantiert, dass diese sofort behoben werden. Eine Bohranlage/ein Ponton, die/der mit Mängeln anlegt, wird den Bohranlagen-/Pontonkoordinatoren gemeldet und ins Decklogbuch eingetragen. Darüber hinaus sind alle Schiffskapitäne verpflichtet, Mängel am Bohranlagen-/Pontonfestmacher direkt den Versorgungsschiffskoordinatoren zu melden.
Unter keinen Umständen sollten zwei Schiffe gleichzeitig auf derselben Seite einer Bohranlage operieren.
Dies gilt für Schiffe, die fest an der Bohranlage festgemacht sind, Schiffe, die an Aufnahmeoperationen beteiligt sind, und Schiffe, die im DP operieren, oder jede Kombination dieser drei Operationen. Zum Beispiel kann ein Schiff nicht schnell zu einem anderen Schiff wechseln, und zwei Schiffe können nicht gleichzeitig im DP auf einer Seite der Bohrinsel arbeiten (Arbeit des Schiffskapitäns).
Klare Anweisungen an den Wachhabenden Offizier (OOW) bezüglich der bei Verschlechterung der Wetterbedingungen und/oder Positionsverlust zu ergreifenden Maßnahmen. Die Wachübergabe sollte dem entgegenkommenden Verkehr Schiffsdaten, Ladungsoperationen und vorläufige und prognostizierte Umweltbedingungen detailliert mitteilen. Der Kapitän oder der wachhabende Offizier muss die Bohranlage benachrichtigen, wenn sich die Wetterbedingungen verschlechtern, damit sich die Bohranlage darauf vorbereiten kann, das Schiff bei Bedarf freizugeben.
Schiffe dürfen nur während Versorgungsoperationen an Bohranlagen-/Pontonliegeplätzen bleiben. Wenn Operationen ausgesetzt oder beendet werden, muss das Schiff ablegen und zum vom Bohrservice/der Logistik bezeichneten Ort oder zum nächsten Versorgungsort fahren (Arbeit des Schiffskapitäns).
Wann immer mehr als 45% der Strahlruder- oder Hauptmaschinenleistung erforderlich sind, um eine Aufnahmeposition neben einer Offshore-Installation aufrechtzuerhalten, muss das Schiff sich entfernen und nicht zurückkehren, bis die Bedingungen sicher sind, um den Betrieb wieder aufzunehmen.