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Schiffboard Waste Incinerators. Maritime job sites

11. März 2025
365
Allgemein (524)
Die Verbrennung an Bord außerhalb eines Verbrennungsofens ist verboten, außer dass Klärschlamm und Schlammöl aus Ölabscheidern in Hilfskraftanlagen und Kesseln verbrannt werden dürfen, wenn sich das Schiff nicht in Häfen, Hafenbecken und Flussmündungen befindet. Die Verbrennung von Rückständen der Anlagen I, II und III, PCBs (polychlorierte Biphenyle), Abfällen, die mehr als Spuren von Schwermetallen enthalten, und Erdölprodukten, die Halogenverbindungen enthalten, ist immer verboten. PVC-Verbrennung Die Verbrennung von PVC (Polyvinylchlorid) ist verboten, es sei denn, das Schiff hat einen Verbrennungsofen-Typ, der gemäß den Resolutionen MEPC 59(33) oder MEPC 76(40) zugelassen ist. Die Kontrolle der Abgas-Austrittstemperatur der Verbrennung sollte jederzeit erforderlich sein, und Abfälle sollten nicht einem kontinuierlich beschickten Schiffsverbrennungsofen zugeführt werden, wenn die Temperatur unter der minimal zulässigen Temperatur von 850°C liegt. Bei chargenweiser Beladung von Schiffsverbrennungsöfen muss die Anlage so ausgelegt sein, dass die Temperatur in der Brennkammer innerhalb von 5 Minuten nach dem Start 600°C erreicht. Es muss die Betriebsfähigkeit des Systems zur Überwachung der Temperatur der aus Abfallverbrennungsöfen austretenden Rauchgase sichergestellt werden (Offshore-Beschäftigungsstandorte). In allen Fällen, in denen eine Verbrennung durchgeführt wird, müssen ordnungsgemäße und genaue Einträge in den Öl- und Abfallbüchern gemacht werden. Alle Verbrennungsöfen, die am oder nach dem 1. Januar 2000 installiert wurden, müssen gemäß MEPC-Resolution 76(40) typgenehmigt sein, die die IMO-Standardspezifikation für Schiffsverbrennungsöfen enthält. erforderlich.
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