Der Leitende Ingenieur hat den Kapitän über alle Angelegenheiten zu informieren, die das Maschinenraumpersonal, die technische Wartung des Schiffes und den Betriebszustand der unter seiner Kontrolle stehenden Ausrüstung betreffen.
Der Leitende Ingenieur und der Kapitän müssen zu einem klaren Verständnis über die anzuwendenden Verfahren für Maschinenmanöver bei eingeschränkter Sicht, beim Einlaufen in enge/Lotsengebiete und bei plötzlichen Notfällen gelangen. Die folgenden Verfahren sind schriftlich zu verbreiten und auf der Brücke und im Maschinenkontrollraum auszuhängen:
Ausfall der Hauptmaschine
Ausfall des Verstellpropellers (falls zutreffend)
Stromausfall
Kollision oder Strandung
Ausfall der Ruderanlage
Leitender Ingenieur auf Öltankern
Der Leitende Ingenieur ist gegenüber dem Kapitän und der Reederei für Folgendes verantwortlich:
a) Die technische Wartung des Schiffes und seiner gesamten Ausrüstung.
b) Den sicheren Betrieb aller Maschinen und Ausrüstungen an Bord.
c) Die Verwaltung der Maschinenabeilung.
d) Die Überwachung aller von Landunternehmern durchgeführten Reparaturen.
Siehe das Brücken-/Deckwachhandbuch für vollständige Details zu den Verantwortlichkeiten des Leitenden Ingenieurs zusammen mit denen aller anderen Dienstgrade (Deck und Maschinenraum) an Bord.
Der Leitende Ingenieur muss sich mit dem Inhalt dieses Abschnitts und den anwendbaren Abschnitten der STCW-Vorschriften vertraut machen.
Die Bereitstellung dieser Richtlinien an andere Schiffsingenieure ersetzt nicht die schriftlichen ständigen Anweisungen, die vom Leitenden Ingenieur stets bereitzustellen sind, um seine eigenen besonderen Anforderungen festzulegen. Solche ständigen Anweisungen sollten die Aufmerksamkeit der Wachoffiziere auf die in diesem Handbuch enthaltenen Richtlinien lenken und die Punkte hervorheben, die für das jeweilige Schiff von besonderer Bedeutung sind.