Zu prüfende Maschinenalarme und Abschaltvorrichtungen:
Hauptmaschine & Turbolader Generatormotor & Generator Ruderanlage Kessel
Brennstoff- & Schmierölseparatoren Verbrennungsanlage
Ölwasserabscheider Kläranlage
Prüfverfahren
a) Die Prüfung von Maschinenalarmen und Abschaltvorrichtungen ist unter gebührender Berücksichtigung des sicheren Maschinenbetriebs, der höchsten Sicherheit des Personals an Bord und ohne Beeinträchtigung des sicheren Schiffsbetriebs auf See und im Hafen durchzuführen.
b) Die Prüfung von Maschinenalarmen und Abschaltvorrichtungen ist gemäß den Anweisungen und Richtlinien des Maschinenherstellers durchzuführen.
c) Die Maschinenbesatzung und der Elektriker müssen die Genehmigung des Leitenden Ingenieurs für alle Prüfungen von Maschinenalarmen und Abschaltvorrichtungen einholen.
d) Der Leitende Ingenieur hat den Kapitän/den diensthabenden Offizier über alle Prüfungen von Maschinenalarmen und Abschaltvorrichtungen zu informieren, damit die Deckbesatzung während der Seereise und bei Ladungsoperationen im Hafen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen kann.
e) Die Prüfung von Maschinenabschaltvorrichtungen für kritische Operationen, z.B. Motorüberdrehzahl-Abschaltung, darf nicht funktionell geprüft werden, um Schäden an der Maschine zu vermeiden. Die Prüfung sollte durch sichere Simulationsprüfung erfolgen.
f) Alle Prüfungen von Maschinenalarmen und Abschaltvorrichtungen müssen im Maschinentagebuch protokolliert werden. Alle ergriffenen Abhilfemaßnahmen zu allen Prüfungen von Maschinenalarmen und Abschaltvorrichtungen müssen im Maschinentagebuch protokolliert werden.
Prüfungshäufigkeit
1) Die Prüfung von Maschinenalarmen für den normalen Maschinenbetrieb, z.B. Alarm bei hoher Kühlwassertemperatur des Motors usw., ist in regelmäßigen monatlichen Intervallen durchzuführen.
2) Die Prüfung kritischer Funktionen für Maschinen, z.B. Niedrigöldruck-Abschaltung, ist in regelmäßigen sechsmonatlichen Intervallen durchzuführen.
Rauch-/Brandmelde- und Alarmsysteme
Es liegt in der Verantwortung des Kapitäns sicherzustellen, dass die Rauch- und Brandmelde- und Alarmsysteme gemäß den Herstelleranweisungen geprüft werden.
Aufzeichnungen über Prüfungen und Ergebnisse werden im FFE-Wartungsprotokollbuch aufbewahrt.
Tragbare Gasdetektionsgeräte
Der Erste Offizier ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass tragbare Gasanalysatoren vor Gebrauch und mindestens einmal monatlich geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfungen mit dem entsprechenden Prüfgas gemäß den Herstelleranweisungen werden aufbewahrt.