Maschinelle Übersetzung aus englischer Quelle
.1 Die Erneuerung von Reisedokumenten während des Borddienstes kann sehr kostspielig sein und sollte vermieden werden.
.2 Alle maritimen Mitarbeiter müssen jederzeit gültige Reisedokumente mit sich führen, die ihren gesamten Dienstzeitraum an Bord abdecken.
.3 Alle maritimen Mitarbeiter müssen vor der Einschiffung ein aktuelles Cholera-Impfzertifikat haben, das 6 Monate gültig ist (für diejenigen, die auf Schiffen anheuern, die nur Häfen in Afrika und Südamerika anlaufen können). Ebenso muss auch ein Gelbfieber-Impfzertifikat (10 Jahre gültig) verfügbar sein. Jede Ausnahme wird nur gewährt von der
Abteilung für Seepersonal
Die Abteilung für Seepersonal muss schriftlich erhalten werden (Stellen für Seeleute)
.4 Seepersonal, das ohne vollständig gültiges Cholera-Impfzertifikat (für diejenigen, die auf Schiffen anheuern, die nur Häfen in Afrika und Südamerika anlaufen können) und gültiges Gelbfieber-Impfzertifikat segelt, ist für die vollen Kosten der Beschaffung eines neuen Zertifikats während der Zeit an Bord verantwortlich.
.5 Bei der Ankunft im Büro vor der Einschiffung legt jedes Seepersonal seine Impfzertifikate dem entsprechenden Personalmitglied vor, sofern nicht anders erforderlich. Bei der Einschiffung legt jedes Seepersonal dem Kapitän seine Impfzertifikate ohne Aufforderung vor.
.6 Seepersonal, das nicht im Besitz gültiger Reisedokumente ist, muss dem Unternehmen die bei der Erneuerung entstandenen Kosten erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Rückführung und Ersatz des betroffenen Seepersonals, Bußgelder und Verzögerungen von Schiffen.
.7 Alle Reisedokumente müssen frei von persönlichen Beschränkungen sein, die von irgendeiner Behörde eines Landes auferlegt wurden, in dem das Seepersonal seinen Beschäftigungskurs benötigen könnte. Das betreffende Seepersonal ist für die durch solche Beschränkungen entstandenen Kosten verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kosten für Begleitung(en) und Sicherheit(en), die von irgendeiner Behörde verlangt werden, Bußgelder, Strafen, Schiffsverzögerungen, Rückführung und Ersatz usw.
.8 Jedes Seepersonal, dessen Reisedokument solchen persönlichen Beschränkungen unterliegt, die von einer Behörde eines Landes auferlegt werden können, muss das Unternehmen unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
.9 Neu eingestellte Mitarbeiter sind ebenfalls verpflichtet, das beschäftigende Unternehmen schriftlich über solche Beschränkungen zu informieren.
.10 Das Unternehmen behält sich alle Rechte vor, die Beschäftigung jeder Person mit solchen ihr durch die Dokumente auferlegten Beschränkungen ohne jegliche Vorankündigung oder Entschädigung zu beenden.
FOTOS FÜR EINWANDERUNGSBEHÖRDEN (Stellen für Seeleute)
In so