Entschädigung im Falle von Behinderung oder Tod
- Die Entschädigung im Falle des Todes oder einer langfristigen Behinderung des Arbeitnehmers aufgrund von Arbeitsunfall, Krankheit oder arbeitsbezogener Gefahr erfolgt gemäß dem nationalen Recht und diesem SEA; die Entschädigungsbedingungen sind beim Arbeitgeber erhältlich (der Arbeitgeber und/oder der Schiffsmanager stellen dem Arbeitnehmer auf Anfrage eine Kopie zur Verfügung) und/oder befinden sich auf dem Schiff und sind dem Arbeitnehmer zur Überprüfung zugänglich.
- Im Falle des Todes des Arbeitnehmers während der Laufzeit dieses SEA wird der Arbeitgeber:
Den Transport der sterblichen Überreste des Arbeitnehmers zum Heimathafen arrangieren, außer wenn der Tod in der Zuständigkeit von Gebieten eintritt, in denen der Transport der Überreste unmöglich oder verboten ist.
Persönliche Gegenstände des Verstorbenen an die gesetzlichen nächsten Angehörigen zurücksenden.
Die rechtmäßigen Einkünfte des Verstorbenen an die gesetzlichen nächsten Angehörigen überweisen.
- Im Falle, dass das Schiff verloren geht oder sinkt, wird der Arbeitnehmer für den Verlust der Beschäftigung für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten Grundgehalt gemäß dem SEA entschädigt und erhält im Falle einer Verletzung, falls vorhanden, medizinische Versorgung, begrenzt auf einen Zeitraum von 16 Wochen ab dem Tag der Verletzung.
Transport und Reise
- Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Economy-Flugticket vom Hauptheimathafen des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses SEA zur Verfügung und repatriiert den Arbeitnehmer nach Abschluss des SEA zurück zu seinem Hauptheimathafen.
- Unterkunft, VesselFinder und Verpflegung während der Durchreise werden, falls erforderlich, vom Arbeitgeber arrangiert, das persönliche Gepäcklimit beträgt 30 kg.